Barriere melden
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.lf-barrierefreiheit-st.de veröffentlichte Internetseite der Unfallkasse Sachsen-Anhalt, Geschäftsbereich Landesfachstelle für Barrierefreiheit.
Feedbackfunktion und Kontaktangaben
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail an: landesfachstelle@ukst.de. Sie können auch die telefonischen und postalischen Kontaktmöglichkeiten der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt zur Meldung nutzen.
Da sich die Internetseite der Landesfachstelle für Barrierefreiheit im Aufbau befindet, verfügen wir derzeit nicht über ein Kontaktformular.
Zuständig für die Bearbeitung Ihrer Meldung ist die
Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Käsperstraße 31
39261 Zerbst/Anhalt
Ombudsverfahren
Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufrieden stellende Antwort gegeben haben, können Sie sich an die Ombudsstelle nach § 16d Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt (BGG LSA) wenden (ombudsstelle@ukst.de). Die Ombudsstelle erreichen Sie auch unter den telefonischen und postalischen Kontaktmöglichkeiten der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit für die Internetseite https://www.lf-barrierefreiheit-st.de ergeben sich aus § 16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 BGG LSA.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 20. Januar 2020 bis 25. Januar 2020 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Internetseite mit den zuvor genannten Anforderungen vollständig vereinbar.
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 25. Januar 2020 erstellt.