Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit für diese Webseite

auf einem Schreibtisch liegt eine ausgedruckte Erklärung zur Barrierefreiheit und ein Smartphone, welches diese ebenfalls anzeigt

In dieser Erklärung erfahren Sie, wie Sie bei Barrieren auf dieser Webseite Hilfe erhalten können. Zusätzlich informiert die Erklärung über den Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit.

Hilfe bei Barrieren auf dieser Webseite

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, bestehende Barrieren schnellstmöglich abzubauen. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular auf unserer Seite Kontakt. Zuständig für die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen ist die Landesfachstelle für Barrierefreiheit. Weitere Kontaktdaten der Landesfachstelle finden Sie auf der Seite Über uns.

Beschwerdemöglichkeit

Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich bei der Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt beschweren. Die Ombudsstelle versucht, eine Einigung herbeizuführen. Ziel ist es, gemeinsam vorhandene Barrieren abzubauen.

Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit

Die Anforderungen der Barrierefreiheit für die Webseite der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt ergeben sich aus:

  • Paragraf 16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt
  • Paragraf 11 Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Landesfachstelle für Barrierefreiheit will ein höheres Maß an Barrierefreiheit umsetzen, als gesetzlich gefordert ist. Ihre Webseite soll daher der höchsten Stufe der international anerkannten Richtlinien zur Barrierefreiheit entsprechen. Die international anerkannten Richtlinien zur Barrierefreiheit sind die „Web Content Accessibility Guidelines“. Gesetzlich gefordert ist die Umsetzung der Stufen A und AA der Richtlinie. Die Webseite der Landesfachstelle für Barrierefreiheit soll auch der höchsten Stufe AAA der Richtlinie entsprechen.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer in der Zeit vom 10. Januar 2022 bis zum 24. Januar 2022 durchgeführten Selbstbewertung durch die Landesfachstelle für Barrierefreiheit.

Diese Webseite ist mit den gesetzlichen Anforderungen vollständig vereinbar. Sie erfüllt auch die Anforderungen der Stufe AAA der WCAG 2.1.

Hinweise zu Tooltips

Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur technischen Umsetzung von Tooltips. Diese haben nach aktuellem Stand der Technik alle Vor- und Nachteile bezüglich der Bedienbarkeit oder beim Vorlesen mit einem Screenreader. Laut einem Hinweis des W3C (externer Link öffnet in englischer Sprache in neuem Fenster) gibt es noch keinen empfohlenen Weg zur barrierefreien Umsetzung. Es wird in einer Arbeitsgruppe des W3C daran gearbeitet.

Unser Ansatz zur Umsetzung ist die Verwendung von einem Link-Element. Damit konnten wir erreichen, dass diese Elemente auch mit der Tastatur ansteuerbar sind und von einem Screenreader vorgelesen werden. Es wird nur das erste Auftreten eines Tooltips auf einer Artikelseite angezeigt. Damit wird verhindert, dass dieselben Tooltips mehrfach mit einer Erklärung vorgelesen werden. Bei mobilen Anwendungen gibt es Einschränkungen bei der Anzeige und dem Vorlesen mit einem Screenreader. Getestet wurde mit dem Screenreader NVDA.

Aktuell gibt es noch keine Lösung, die auf allen mobilen Geräten und auf Computern gleichermaßen funktioniert.

Veröffentlichung der Webseite und Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Webseite wurde am 26. Januar 2022 veröffentlicht.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 25. März 2024 aktualisiert.