UKST

Schule

Hier würde idealerweise noch eine einleitende Überschrift stehen

Schulen sind Lern- und Arbeitsorte. In jeder Schule kommen ganz unterschiedliche Akteure zusammen. Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sind gesetzlich unfallversichert. Zu unserem Versichertenkreis gehören auch Beschäftigte, zum Beispiel angestellte Lehrkräfte, Pädagogische Mitarbeiter, Verwaltungsangestellte in Sekretariat, Küche, Reinigung und Hausmeister oder Schulsozialarbeiter und ehrenamtlich Tätige wie Elternbeiräte in Schulen.

Von der Stärkung des sicherheits- und gesundheitsbewussten Verhaltens sowie der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung über die Unterweisung und Gefährdungsbeurteilung bis hin zur Ersten Hilfe: Wer die Sicherheit und Gesundheit systematisch in allen Prozessen sowie die Beteiligten berücksichtigt schafft eine solide Basis für einen gut organisierten Arbeitsschutz.

Sicherheit und Gesundheit können nur durch enge Zusammenarbeit von Sachkostenträger und Schulhoheitsträger/Schulleitung erreicht werden.

Während der Sachkostenträger - häufig auch als Schulträger bezeichnet - eine sichere Schulanlage und Ausstattung gewährleisten muss, fallen die Organisation des sicheren Schulbetriebes und das Erziehen der Schülerinnen und Schüler zu sicherheitsbewusstem Verhalten in den Verantwortungsbereich der obersten Schulbehörde und der ihr nachgeordneten Dienststellen bis hin zur Schulleitung und den einzelnen Lehrkräften. Die oberste Schulbehörde ist auch in ihrer Arbeitgeberfunktion gefragt.

Die UK ST kooperiert im Bereich Sicherheit und Gesundheit mit dem Bildungsministerium sowie dem Landesschulamt und dem Landesinstitut für Lehreraus- und -fortbildung Sachsen-Anhalt (LISA).

Sachkostenträger

Sicherheit und Gesundheit können nur durch enge Zusammenarbeit von Sachkostenträger und Schulleitung erreicht werden. Der Sachkostenträger ist verpflichtet, die Bereitstellung eines sicheren Schulgebäudes, sicherer Außenanlagen und einer sicheren Ausstattung zu gewährleisten. Grundlage für seine Aufgabe sind die DGUV Vorschrift 1 und die Unfallverhütungsvorschrift „Schulen“.

Pflichten des Sachkostenträgers

Grundsätzlich gilt die DGUV Vorschrift 1 für den Sachkostenträger als Unternehmer im äußeren Schulbereich. Die dazugehörige Regel enthält weitere Erläuterungen.

Der Sachkostenträger muss die Gefährdungen für Schülerinnen und Schüler und seine Beschäftigten während des Aufenthalts in der Schule ermitteln und Maßnahmen festlegen. Im Vordergrund stehen dabei Gefährdungen, die von Bau und Einrichtung ausgehen. Es sind Maßnahmen wie zum Beispiel:

  1. Organisation von Sicherheit und Gesundheit
  2. Regelmäßige Begehungen von Schulgebäuden und Außenanlagen, um bauliche Mängel festzustellen
  3. Beschaffung von sicheren und für Schüler/innen geeigneten Arbeitsmitteln
  4. Organisation der wiederkehrenden Prüfungen von Arbeitsmitteln
  5. Erste Hilfe

Die Gefährdungsbeurteilung ist schriftlich zu dokumentieren. Bei der Gefährdungsbeurteilung sollte sich der Sachkostenträger von seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin-/dem Betriebsarzt beraten lassen.

Die Organisation von Sicherheit und Gesundheit umfasst folgende Schwerpunkte:

  1. Bestellung einer Hausmeisterin/eines Hausmeisters als Sicherheitsbeauftragte(n) für den äußeren Schulbereich. Für jede Schule ist ein/e Sicherheitsbeauftragte/r für den äußeren Schulbereich zu benennen. Üblicherweise ist dies der Hausmeister/die Hausmeisterin.
  2. Unterweisung nach § 4 DGUV Vorschrift 1
    Der Sachkostenträger muss die Beschäftigten auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung unterweisen. Die Unterweisung muss vor der erstmaligen Tätigkeitsaufnahme, bei Bedarf- aber mindestens jährlich - wiederholt und im Anschluss dokumentiert werden. Die Unterweisung der Schülerinnen und Schüler erfolgt grundsätzlich durch die Lehrkräfte.
  3. Erste Hilfe
    Der Sachkostenträger muss Erste-Hilfe- Material organisieren und einen Sanitätsraum zur Verfügung stellen.
  4. Wiederkehrende Prüfungen von Arbeitsmitteln
    Die regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln sowie von elektrischen Anlagen ist von zentraler Bedeutung für die Sicherheit. Der Sachkostenträger hat die Durchführung der Prüfung zu organisieren. Empfohlene Fristen für Wiederholungsprüfungen enthält die DGUV-Regel Branche „Schule“ (Anhang 4.3, S. 124)

Bei der Planung von Schulgebäuden und Außenanlagen ist auch die Arbeitsstättenverordnung mit den Arbeitsstättenregeln zu beachten. Nach § 2 DGUV Vorschrift 1 gilt das Staatliche Arbeitsschutzrecht auch für die Belange der Schülerinnen und Schüler.
Die DGUV Vorschrift 81 Unfallverhütungsvorschrift Schulen und die DGUV Regel 102-601 Branche Schule beschreiben sowohl bauliche Details als auch die Organisation eines gesundheitsförderlichen Schulbetriebs. 

Im Online-Portal „Sichere Schule" www.sichere-schule.de finden auch Bauplaner, Architekten, Schulleitungen und Lehrkräfte bei einem virtuellen Schulhaus-Rundgang die momentan gültigen Vorschriften und Sicherheitsstandards sowie Planungshilfen und baulich-technische Hinweise.
 

Schulhoheitsträger

Für den inneren Schulbereich ist das Bildungsministerium als Schulhoheitsträger verantwortlich. Es ist für die Organisation des Schulbetriebes, die Gestaltung der schulischen Prozesse sowie die Inhalte, Methoden und Organisation der schulischen Veranstaltungen verantwortlich. Zudem sind sie unfallversicherungsrechtlich verantwortlich für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten, also vor allem der Lehrkräfte und Pädagogischen Mitarbeiter.

Sowohl der Schulhoheitsträger als auch der Schulsachkostenträger hat demnach zu gewährleisten, dass die einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, zum Beispiel zur akustischen und baulichen Gestaltung, eingehalten sind und die gesetzlich vorgesehene Beteiligung der Beschäftigten und ihrer Interessenvertretungen wie in jedem anderen Betrieb erfolgt.

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Arbeitsbedingungen in Schule unter den Gesichtspunkten von Sicherheit und Gesundheit zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden insbesondere das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention"

Das wichtigste Instrument zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie bildet im Konzept einer systematischen Prävention die Grundlage für eine wirksame Verhütung von Unfällen bei der Arbeit, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Mit Ihr ermitteln Sie in Schule die hierzu notwendigen Maßnahmen und legen gleichzeitig die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung dieser Maßnahmen fest. Regelmäßige Aktualisierungen der Gefährdungsbeurteilung führen zu einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess im Schulbetrieb.
 

Unterstützung bei der Einrichtung von sicheren und gesunden Arbeitsplätzen erhalten Sie von den Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie der Unfallkasse Sachsen-Anhalt. Die DGUV Vorschrift 2 gibt vor, in welchem Umfang Sie diese betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten gewährleisten müssen.

Das Bildungsministerium hat zur Betreuung seiner Beschäftigten das Unternehmen Medical Airport Service (mas) gebunden.
 

Ein unverzichtbarer Baustein für die Sicherheit und Gesundheit in den Bildungseinrichtungen ist die arbeitsmedizinische Prävention. Mit Blick auf die Beschäftigten gehören dazu die Beteiligung der Betriebsärztin oder des Betriebsarztes an der Gefährdungsbeurteilung, die Durchführung der allgemeinen arbeitsmedizinischen Beratung sowie die arbeitsmedizinische Vorsorge mit individueller arbeitsmedizinischer Beratung der Beschäftigten. Ergibt die Vorsorge, dass bestimmte Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ergriffen werden müssen, so müssen Sie diese für die betroffenen Beschäftigten in die Wege leiten.

Das Bildungsministerium hat zur Betreuung seiner Beschäftigten das Unternehmen Medical Airport Service (mas) gebunden.
 

Ihre Beschäftigten können nur dann sicher und gesund arbeiten, wenn sie über die Gefährdungen an ihrem Arbeitsplatz sowie ihre Pflichten im Arbeitsschutz informiert sind und die erforderlichen Maßnahmen und einschlägigen Regeln kennen. Hierzu gehören auch die Betriebsanweisungen. Betriebsärztin,-arzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit können hierbei unterstützen. Die Unterweisung muss für die Beschäftigten mindestens einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden.

Das Bildungsministerium hat zur Unterstützung für Schulleitung, Lehrkräfte und Pädagogische Mitarbeiter das Unternehmen Medical Airport Service (mas) gebunden.

Damit alle für den schulischen Arbeitsschutz relevanten Akteurinnen und Akteure zusammenkommen, sieht das ASiG einen Arbeitsschutzausschuss vor. Dieses Gremium berät regelmäßig, mindestens jedoch viermal im Jahr, alle Anliegen des Arbeitsschutzes. Der Ausschuss liegt in der Verantwortung des Schulhoheitsträgers.

Arbeiten in einer Bildungseinrichtung mehr als 20 Beschäftigten, muss zusätzlich ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB VII zählen in Bildungseinrichtungen die versicherten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wie Beschäftigte. Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bildungseinrichtungen, die ehrenamtlich neben ihren eigentlichen Aufgaben bei der Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes unterstützen. Sie achten zum Beispiel darauf, dass Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind, und weisen ihre Kolleginnen und Kollegen sowie Schülerinnen und Schüler auf sicherheits- oder gesundheitswidriges Verhalten hin. So geben sie Ihnen hilfreiche Anregungen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes.

Wirksame Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit erfordern fundiertes Wissen. Stellen Sie daher sicher, dass alle Personen Ihrer Bildungseinrichtung, die mit Aufgaben im Arbeitsschutz betraut sind, ausreichend qualifiziert sind. Geben Sie diesen Personen die Möglichkeit, an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Die Unfallkasse bietet hierzu auch vielfältige Seminare an.

Als Schulhoheitsträger haben Sie dafür zu sorgen, dass Schwangere unter Ihren Beschäftigten oder unter den Schülerinnen von der Schulleitung bei der staatlichen Arbeitsschutzbehörde gemeldet werden. Mithilfe einer Gefährdungsbeurteilung haben Schulleitungen zudem sicherzustellen, dass die Sicherheit und Gesundheit Schwangerer an ihrer Schule nicht gefährdet sind, gegebenenfalls sind Schutzmaßnahmen einzuleiten.

Das Bildungsministerium hat zur Unterstützung für Schulleitung, Lehrkräfte und Pädagogische Mitarbeiter das Unternehmen Medical Airport Service (mas) gebunden.

Für Sauberkeit an der Schule zu sorgen, ist eine gemeinsame Aufgabe des inneren und äußeren Schulbereiches. Grundlage ist ein schulspezifischer Hygieneplan, den jede Schule nach § 36 lfSG erstellen muss.

Das Bildungsministerium hat zur Unterstützung für Schulleitung. Lehrkräfte und Pädagogische Mitarbeiter das Unternehmen Medical Airport Service (mas) gebunden.

Je nachdem wie viele Beschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler in einer Schule arbeiten, lehren und lernen müssen Ersthelferinnen und Ersthelfer in ausreichender Anzahl für beide Personengruppen zur Verfügung stehen. Die Aufgabe des Ersthelfers und der Ersthelferin darf nur von Beschäftigten der Schule wahrgenommen werden. Der Schulhoheitsträger hat dafür Sorge zu tragen, dass an seinen Schulen während des gesamten Schulbetriebes genügend Ersthelferinnen und -helfer anwesend sind (Antrag Erste Hilfe).

Die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten stellen ein hohes Gut dar. Dies zu erhalten und zu fördern bedarf nachhaltiger und systematischer Vorgehensweisen (s. Medical Airport Service, Schulportal)

Schulleitung und Lehrkraft

Um einen sicheren und gesundheitsgerechten Alltag in Schulen zu gewährleisten, sind Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten federführend durch die Schulleitung sowie durch die Lehrkräfte und weisungsgebundenes Personal umzusetzen (s. "Branchenregel Schule").

Aufgaben der Schulleitung

  • Organisation von Sicherheit und Gesundheit im Schulalltag
  • Kooperation mit dem Sachkostenträger
  • Unterweisung der Lehrkräfte, des sonstigen Personals und der Schülerinnen und Schüler zum Thema Sicherheit und Gesundheit

Aufgaben der Lehrkräfte

  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen im Rahmen der Fächer der Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RISU 2019)
  • Erstellung von pädagogischen Gefährdungsbeurteilungen für außerunterrichtliche Aktivitäten
  • Melden von Mängeln an die Schulleitung
  • Durchführen von Erste-Hilfe-Maßnahmen

Schulische Präventionsmaßnahmen umsetzen

Präventionsmaßnahmen setzen sowohl der Sachkostenträger im äußeren Schulbereich als auch der Schulhoheitsträger im inneren Schulbereich um. Unterstützung finden sie in der DGUV Regel 102-601 „Branche Schule" und im Internetportal Sichere Schule"

 

Der Schulweg zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Moped oder Pkw, im Schulbus oder im Auto der Eltern führt viele Schülerinnen und Schüler gleichzeitig in die Schule. Sichere Haltestellen für Busse, gefährdungsfreie Ein- und Ausgänge von Schulgrundstücken und Gebäuden verhindern Unfälle. Zu einer barrierefreien Schule gehört sowohl die äußere als auch innere Erschließung des Grundstückes und des Gebäudes (Sichere Schule - Bauliche Barrierefreiheit).

Die aktuellen Schriften der DGUV zur Verkehrssicherheit finden Sie im Fachbereich Verkehrssicherheit in Bildungseinrichtungen.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat bietet kostenlose Materialien zum Download und Informationen zu den aktuellen Verkehrssicherheitskampagnen bundesweit an (www.dvr.de).

Gute Lehr- und Lernprozesse brauchen Räume mit Atmosphäre und ergonomischer Gestaltung. Neben der Raumgröße spielen Akustik, Mobiliar, Raumklima, Beleuchtung etc. eine entscheidende Rolle. Die Branchenregel Schule und das Internetportal Sichere Schule beschreiben bauliche Details.

Lehr- und Lernprozesse sind der Kern des Unterrichts. Sie bilden den Rahmen für eine systematische Kompetenzaneignung und -erweiterung - auch in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit (Sichere Schule, Gesunde Schule - Audit der LVG, MindMatters, DGUV-Portal LuG).

  • DGUV Information 202-058 „Prävention und Gesundheitsförderung in der Schule“
  • DGUV Information 202-083 Fachkonzept "Mit Gesundheit gute Schulen entwickeln"
  • DGUV Information 202-096 „Gelingensbedingungen für die Entwicklung guter gesunder Schulen“
  • Digitaler Unterricht: (DGUV Information 202-112 „Sicheres und gesundes Arbeiten mit digitalen Medien in der Schule“)
  • außerschulische Lernorte: DGUV Information 202-047 „Mit der Schulklasse sicher unterwegs“

Sport- und Bewegungsangebote fördern Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung. Sie sind aber auch mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden. Die pädagogische Gefährdungsbeurteilung nimmt Risiken in den Blick, um frühzeitig geeignete Präventionsmaßnahmen ergreifen zu können. Unterstützende Medien sind:

Die Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU) gibt Hinweise zur Sicherheitsorganisation im naturwissenschaftlichen und technischen Unterricht. Im aktualisierten Chemieraum des Online-Portals "Sichere Schule" erhalten Schulleitungen und Lehrkräfte Hilfen zur Organisation, Vorbereitung und Gestaltung eines sicheren Chemieunterrichts sowie Sicherheitshinweise und Hinweise zu baulich-technischen Mindestanforderungen.

Das kostenfreie Portal DEGINTU (Deutsches Gefahrstoffinformationssystem für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht) ermöglicht den Fachlehrkräften das einfache Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen für den Chemie-Unterricht und die effiziente Verwaltung der Gefahrstoffsammlung.

Weitere Informationen der DGUV für den Fachunterricht finden Sie unter:

  • DGUV Information 202-039 „Sicher experimentieren mit elektrischer Energie in Schulen"
  • DGUV Regel 102-001 „Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Unterricht“

Für Berufliche Schulen finden Sie im Bereich der Naturwissenschaften weitere Informationen auf den Seiten der Berufsgenossenschaften, z.B. der BG RCI.

Für einen sicheren Werk- und Technikunterricht beachten Sie folgende Informationen:

Plakate für den Werkunterricht:

Für Berufliche Schulen stehen auch Informationen der DGUV zur Holz- und Metallbearbeitung zur Verfügung: siehe Publikationen z. B. im Fachbereich Holz+Metall.

Unfälle, insbesondere solche mit schweren Folgen, und Notfälle wie Gewalttaten und -androhungen sowie mögliche Kindeswohlgefährdung sind für alle Beteiligten Ausnahmesituationen. Diese Ereignisse können bei den helfenden Personen zu erhöhten psychischen Beanspruchungen führen. Einerseits gilt es, Ruhe zu bewahren, andererseits schnell die Situation einzuschätzen, kompetent zu handeln und gegebenenfalls externe Fachleute hinzuzuziehen. Hilfen bieten das Online-Portal Sichere Schule

Die Anmeldung zur Qualifikation der Ersthelfenden erfolgt über die Unfallkasse Sachsen-Anhalt.

Zuletzt bearbeitet: 29. September 2021