Über uns

Landesfachstelle

Kostenlose Beratung zur Barrierefreiheit

Eine Person hält ein Tablet in der Hand. Auf diesem ist der Leiter der Landesfachstelle Sachsen-Anhalt, Herr Kruse, bei einem Interview zu sehen.

Dieser Artikel zeigt Ihnen auf, wie die Landesfachstelle für Barrierefreiheit Ihnen bei der Umsetzung von Barrierefreiheit helfen kann. Außerdem finden Sie die passenden Ansprechpersonen zu einem Thema. Öffentliche Verwaltungen unterstützt die Landesfachstelle auch zur Kommunikation mit Menschen mit Behinderungen im Verwaltungsverfahren.

Die Landesfachstelle für Barrierefreiheit berät mit ihren sachverständigen Experten und Expertinnen in erster Linie öffentliche Stellen in Sachsen-Anhalt. Ziel der Beratung ist es zu zeigen, wie Barrierefreiheit praxistauglich, nachhaltig und kosteneffizient umgesetzt werden kann. Die Beratung ist kostenfrei. Neben den öffentlichen Stellen beraten wir Wirtschaft und Verbände aus Sachsen-Anhalt, soweit es die Kapazität zulässt. Wichtig ist, dass Sie frühzeitig den Kontakt zur Landesfachstelle für Barrierefreiheit suchen. Am besten kommen Sie bereits zu Beginn eines Vorhabens zu uns. Barrierefreiheit ist sehr viel einfacher und kostengünstiger umzusetzen, wenn sie von Anfang an mitbedacht wird.

Menschen mit Behinderungen haben zur Wahrnehmung eigener Rechte in Verwaltungsverfahren Anspruch auf bestimmte Kommunikationsformen. Auch in diesen Fällen unterstützt und berät die Landesfachstelle die öffentlichen Verwaltungen. Die Landesfachstelle für Barrierefreiheit vermittelt ihr Fachwissen auch auf Informationsveranstaltungen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Interesse daran haben. Gerne stehen wir Ihrem Haus beratend zur Seite und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Was bedeutet Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit ist ein Fachbegriff aus dem Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt (BGG LSA). Fachbegriffe haben eine bestimmte Bedeutung. Die fachliche Bedeutung kann vom Alltagsverständnis eines Begriffes abweichen. Für die Arbeit der Landesfachstelle für Barrierefreiheit ist entscheidend, was das BGG LSA unter Barrierefreiheit versteht. Die Definition der Barrierefreiheit im BGG LSA bezieht sich auf sogenannte „gestaltete Lebensbereiche“. Beispiele dafür sind Gebäude, Verkehrsmittel und Webseiten. Der Anwendungsbereich der Definition ist nahezu unendlich. Erfasst wird alles, was der Mensch „in die Hand nimmt“, formt oder entwickelt. Aber auch was er konzipiert, konstruiert, designt oder herstellt. All das ist mit dem Wort „Gestaltung“ gemeint.

Die Definition der Barrierefreiheit formuliert allgemeine Anforderungen, die erfüllt sein müssen, damit Menschen mit Behinderungen “gestaltete Lebensbereiche“ gleichberechtigt nutzen können. Diese Anforderungen lauten: Gegenstände müssen für Menschen mit Behinderungen „in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar“ sein. Menschen mit Behinderungen müssen notwendige Hilfsmittel einsetzen können. Hilfsmittel sind zum Beispiel ein Rollstuhl, ein Screenreader oder ein Hörgerät.

Mit dieser Definition von Barrierefreiheit will das BGG LSA erreichen, dass die Anforderungen von Menschen mit Behinderungen bei allen Gestaltungsprozessen von Anfang an gleichberechtigt berücksichtigt werden. Aufgrund ihrer Anforderungen bezieht sich die Definition der Barrierefreiheit im BGG LSA nur auf Gegenstände, die zur Nutzung durch alle Menschen bestimmt sind. Sie bezieht sich nicht auf individuelle Anpassungen von Gegenständen und Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen. Zu solchen behinderungsgerechten Gestaltungen berät die Landesfachstelle für Barrierefreiheit daher nicht. Im Ergebnis geht es bei Barrierefreiheit um Gestaltungen für alle Menschen, zu denen selbstverständlich auch Menschen mit Behinderungen gehören. Aufgrund der besonderen Anforderungen sind barrierefreie Gestaltungen besonders gut und leicht zu benutzen. Sie haben deshalb auch einen Mehrwert für alle Menschen.

Gesetzliche Definition der Barrierefreiheit: Paragraf 5 BGG LSA (externer Link öffnet in neuem Fenster)

Wen sprechen Sie bei welchem Thema an?

Die Ansprechpersonen mit ihren jeweiligen thematischen Schwerpunkten sind:

Foto Klemens Kruse

Recht der Barrierefreiheit
Klemens Kruse (Leiter der Landesfachstelle und der Ombudsstelle)
Telefon: 0 39 23 / 7 51 – 69
Nutzen Sie das Formular auf der Seite Kontakt Landesfachstelle, um eine Nachricht an Herrn Klemens Kruse zu übermitteln.

Foto Kathrin Wille

Digitale Barrierefreiheit: Webseiten und mobile Anwendungen
Kathrin Wille (Leiterin der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik)
Telefon: 0 39 23 / 7 51 – 81
Nutzen Sie das Formular auf der Seite Kontakt Überwachungsstelle, um eine Nachricht an Frau Kathrin Wille zu übermitteln.

Foto Oliver Meier

Digitale Barrierefreiheit: Dokumente, E-Government und Software
Oliver Meier
Telefon: 03923 / 7 51 - 1 77
Nutzen Sie das Formular auf der Seite Kontakt Oliver Meier, um eine Nachricht an Herrn Oliver Meier zu übermitteln.

Foto Kerstin Rolf

Bauliche Barrierefreiheit: Hochbau, einschließlich Denkmalschutz und Brandschutz
Kerstin Rolf
Telefon: 0 39 23 / 7 51 – 1 74
Nutzen Sie das Formular auf der Seite Kontakt Kerstin Rolf, um eine Nachricht an Frau Kerstin Rolf zu übermitteln.

Foto Hilke Groenewold

Bauliche Barrierefreiheit: Stadtraum, Grünanlagen, Verkehrsraum sowie Mobilität einschließlich des ÖPNV  
Hilke Groenewold
Telefon: 0 39 23 / 7 51 – 1 76
Nutzen Sie das Formular auf der Seite Kontakt Hilke Groenewold, um eine Nachricht an Frau Hilke Groenewold zu übermitteln.

Weitere Themen der Barrierefreiheit und allgemeine Fragen
Sie wissen nicht, an wen Sie sich am besten wenden sollen? Sie haben allgemeine Fragen zur Barrierefreiheit? Dann nutzen Sie bitte die folgenden Kontaktdaten:
Telefon: 0 39 23 / 7 51 – 69
Nutzen Sie das Formular auf der Seite Kontakt Landesfachstelle, um eine allgemeine Nachricht an die Landesfachstelle zu übermitteln.

Steckbrief der Landesfachstelle für Barrierefreiheit

Die Landesfachstelle für Barrierefreiheit ist eine sachverständige Stelle. Sie bietet Fachwissen zur Umsetzung von Barrierefreiheit und arbeitet zu allen Fragen der Barrierefreiheit. Schwerpunkte ihrer Arbeit liegen im baulichen und digitalen Bereich. Die Inanspruchnahme aller Leistungen ist kostenfrei.

Die Landesfachstelle arbeitet auf der Grundlage:

  • gesetzlicher Anforderungen,
  • des Stands der Technik,
  • wissenschaftlicher Erkenntnisse und
  • aktueller Empfehlungen von Verbänden von Menschen mit Behinderungen.

Sie bietet Beratungen zum Beispiel:

  • zu Einzelfragen bei der praktischen oder technischen Umsetzung von Barrierefreiheit,
  • zur Auslegung und Anwendung von technischen Standards und gesetzlichen Bestimmungen,
  • zur Lösung von Abwägungsfällen innerhalb konkreter Projekte.

Auch zu Förderprogrammen ist die Landesfachstelle ansprechbar. Allerdings können wir auf diesem Gebiet keinen Anspruch auf Vollständigkeit gewährleisten. Ob ein Förderprogramm in Anspruch genommen werden kann, muss letztlich mit der bewilligenden Stelle geklärt werden. Menschen mit Behinderungen haben zur Wahrnehmung eigener Rechte in Verwaltungsverfahren Anspruch auf bestimmte Kommunikationsformen. Konkret geht es um die Rechte von Menschen mit einer Hör- oder Sprachbehinderung auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen und von blinden und sehbehinderten Menschen, dass ihnen Bescheide, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke ohne zusätzliche Kosten auch in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden. Auch in diesen Fällen unterstützt und berät die Landesfachstelle die öffentlichen Verwaltungen.

Die Landesfachstelle für Barrierefreiheit ist bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt eingerichtet. Sie wird von einem Expertenbeirat beraten, dem mehrheitlich Vertreter und Vertreterinnen der Verbände von Menschen mit Behinderungen angehören. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt führt die Fachaufsicht über die Landesfachstelle für Barrierefreiheit.

Typische Fragen

Selbstverständlich können alle Bereiche der Verwaltungen die Landesfachstelle für Barrierefreiheit ansprechen. Die Beratungsleistungen der Landesfachstelle zielen aber auf die Bereiche, die für die Umsetzung der Barrierefreiheit zuständig sind. Dies kann zum Beispiel die Bauabteilung, die EDV oder der Bereich für zentrale Dienste sein. Gerne können Sie die zuständigen Bereiche auf unser Beratungsangebot hinweisen.

In erster Linie ist die Landesfachstelle für Barrierefreiheit Ansprechpartner für öffentliche Stellen. Nichtregierungsorganisationen und Vereinen stehen wir zur Verfügung, soweit es die Kapazität zulässt. Selbstverständlich bekommt jede Person eine weiterführende Antwort. Für Bürger und Bürgerinnen sind wir nicht zuständig. Hier weisen wir auf Beratungsstellen hin, die ihnen weiterhelfen können.

Für den Erfolg der Arbeit der Landesfachstelle für Barrierefreiheit ist die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen besonders wichtig. Gemeinsam mit geeigneten Partnern kann eine Vielzahl von Personen erreicht werden. Veranstaltungen haben wir bereits durchgeführt. Diese standen zum Beispiel unter der Federführung der Architektenkammer Sachsen-Anhalt, der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt und des Örtlichen Teilhabemanagements mehrerer Gemeinden.

Die Landesfachstelle für Barrierefreiheit bietet Informationsveranstaltungen nach Bedarf und Kapazität an. Schulungen, Seminare und Weiterbildungen veranstalten wir mit geeigneten Partnern und Partnerinnen. Eigene Veranstaltungen der Landesfachstelle für Barrierefreiheit sind kostenfrei.

Die Landesfachstelle für Barrierefreiheit ist eine Informations- und Beratungsstelle. Die Umsetzung von Barrierefreiheit für andere gehört nicht zu den Aufgaben der Landesfachstelle.

Die Landesfachstelle für Barrierefreiheit ist eine Informations- und Beratungsstelle. Sie verfügt über keine Kontroll- und Sanktionsrechte. Kontrollrechte, aber ebenfalls keine Sanktionsrechte, haben die Überwachungs- und die Ombudsstelle.

Ihr Ansprechpartner

Foto von Klemens Kruse

Klemens Kruse
Telefon: 0 39 23 / 7 51 - 69
Nutzen Sie das Formular auf der Seite Kontakt Landesfachstelle, um eine Nachricht an Herrn Klemens Kruse zu übermitteln.