Digitales

Dokumente

Barrierefreie elektronische Dokumente

Elektronische Dokumente müssen barrierefrei sein, wenn Sie von Webseiten oder mobilen Anwendungen von öffentlichen Stellen heruntergeladen werden können. Doch welche gesetzlichen Regelungen gelten in Sachen-Anhalt und gibt es auch Ausnahmen? Welche Anforderungen gibt es für barrierefreie Dokumente? Zu diesen und weiteren Fragen haben wir für Sie auf den folgenden Seiten verschiedene Inhalte zusammengestellt.

Wählen Sie gezielt das Thema aus, welches Sie interessiert. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie unsere Experten und Expertinnen. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Landesfachstelle. Alternativ können Sie das Kontaktformular nutzen.

Muss es ein Dokument sein?

Sie sollten sich immer die Frage stellen, ob Sie Inhalte wirklich als Dokument auf Ihrer Webseite oder App veröffentlichen müssen. HTML-basierte Webseiten bieten oft die beste Möglichkeit, Inhalte barrierefrei zugänglich zu machen.

Neben der leichteren Umsetzung der Barrierefreiheit, bieten Webseiten weitere Vorteile gegenüber Dokumenten:

  • Webseiten sind besser für mobile Geräte, wie Handys und Tablets optimiert.
  • Inhalte können auf Webseiten auch in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung gestellt werden.
  • Multimedia-Inhalte, wie Bilder und Videos, können auf Webseiten besser eingebunden werden.
  • Webseiten können in größere Themenkomplexe strukturiert eingebunden werden.

Gesetzliche Grundlagen

Für öffentliche Stellen besteht eine gesetzliche Pflicht, Dokumente auf Webseiten und Apps barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Wir haben für Sie alles Wissenswerte dazu zusammengestellt. 

Gesetzliche Grundlagen