Öffentlich zugängliche Gebäude
Gebäude, die von (fast) allen besucht und genutzt werden dürfen
Wann genau ist ein Gebäude öffentlich zugänglich? Welche Gesetze sind bei Baumaßnahmen an öffentlich zugänglichen Gebäuden in Sachsen-Anhalt zu beachten? Welche Normen sollten bei der Planung einer Baumaßnahme eines öffentlich zugänglichen Gebäudes berücksichtigt werden? Dazu möchten wir Sie auf den folgenden Seiten informieren.
Wählen Sie gezielt das Thema aus, welches Sie interessiert. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie unsere Experten und Expertinnen. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Unterseite Ansprechpersonen. Alternativ können Sie das Kontaktformular nutzen.

Begriff öffentlich zugänglich
Wann ist ein Gebäude öffentlich zugänglich? Der Artikel beantwortet die nicht immer ganz leicht zu klärende Frage.

Gesetze zu öffentlich zugänglichen Gebäuden
Wie Behindertengleichstellungsgesetz und Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt die Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude regeln, erläutern 2 Artikel.

Normen für öffentlich zugängliche Gebäude
Wie breit muss eine Tür für Rollstuhlnutzende sein? Die Antworten auf diese und noch weitere Fragen sind in Normen und Richtlinien zusammengefasst. In diesem Artikel erhalten Sie alle Infos dazu.