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Bericht der Überwachungsstelle 2024
Apps schneiden 2024 deutlich besser als in den Vorjahren ab

Die öffentlichen Stellen Sachsen-Anhalts verfehlten auch im vierten Prüfungsjahr die gesetzlichen Vorgaben der Barrierefreiheit von Webseiten und Apps deutlich. Jedoch zeigte sich bei den Apps eine deutliche Verbesserung. Knapp 60 Prozent der geprüften Kriterien wurden bei den Apps bestanden. Eine Erklärung zur Barrierefreiheit hatten 42 Prozent aller 2024 geprüften Webseiten und Apps veröffentlicht. Das ist der beste Wert seit Beginn der Prüfungen im Jahr 2021. Die Ergebnisse aller Prüfungen stellen wir Ihnen in diesem Artikel vor.
Bereits im vierten Jahr prüfte die Überwachungsstelle des Landes Sachsen-Anhalt für die Barrierefreiheit von Informationstechnik die Webseiten und Apps öffentlicher Stellen auf Barrierefreiheit. Sie prüfte auch die Barrierefreiheit von PDF-Dateien und das Vorhandensein einer Erklärung zur Barrierefreiheit.
In unserem Fragenkatalog zur Prüfung können Sie nachlesen, was und wie geprüft wird. Auch Informationen zu den gesetzlichen Aufgaben der Überwachungsstelle finden Sie in einem separaten Artikel.
Begriffe, die für das Verständnis dieses Berichts hilfreich sind, haben wir im Berichtsjahr 2023 unter Erläuterungen der Begriffe kurz erklärt. Erläutert werden:
- die Überwachungsverfahren,
- der Grad der Barrierefreiheit,
- die Erklärung zur Barrierefreiheit und
- die Wiederholungsprüfungen.
Bildung der Stichprobe
Die Überwachungsstelle bildet eine Stichprobe aus allen Webseiten und Apps öffentlicher Stellen, die gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet sind. Diese Stichprobe wird jährlich neu ermittelt.
Wie in den Vorjahren wurden die zu prüfenden Webseiten und Apps von der Überwachungsstelle auch im Jahr 2024 zum größten Teil zufällig ermittelt. Es gab darüber hinaus auch öffentliche Stellen, die sich freiwillig für eine Prüfung gemeldet hatten. Auch Sie können Ihre Webseite oder App gerne für eine freiwillige Erst- oder Wiederholungprüfung bei uns anmelden!
Anzahl der 2024 geprüften Webseiten und Apps
Im Jahr 2024 hat die Überwachungsstelle insgesamt 78 Webseiten und 3 Apps von öffentlichen Stellen Sachsen-Anhalts geprüft.
Die 78 Prüfungen der Webseiten setzten sich zusammen aus
- 67 erstmaligen Prüfungen im vereinfachten Überwachungsverfahren,
- 8 Wiederholungsprüfungen im vereinfachten Überwachungsverfahren und einer Wiederholungsprüfung im eingehenden Überwachungsverfahren sowie
- 2 Erstprüfungen im eingehenden Überwachungsverfahren.
Apps werden ausschließlich im eingehenden Überwachungsverfahren geprüft.
Ergebnis der vereinfacht geprüften Webseiten
Gesamtergebnis: Die Ergebnisse fielen ähnlich wie in den Vorjahren aus. Im Durchschnitt erfüllten die geprüften Webseiten die Anforderungen der Barrierefreiheit erneut nur zu knapp einem Drittel. Die Überwachungsstelle ermittelte einen durchschnittlichen Grad der Barrierefreiheit von 33,6 Prozent. Dabei sind die wiederholt geprüften Seiten eingeschlossen. Ohne die wiederholt geprüften Webseiten wurde ein Grad der Barrierefreiheit von 32,0 Prozent erreicht.
Bestes und schlechtestes Prüfergebnis: Auch in 2024 zeigte sich eine große Differenz zwischen den besten und schlechtesten Ergebnissen. Das beste Ergebnis zeigte die Webseite einer Stadt mit 70,6 Prozent. Das schlechteste Ergebnis zeigte ebenfalls die Webseite einer Stadt. Sie erfüllte nur 12,5 Prozent der geprüften Anforderungen an die Barrierefreiheit.
Ergebnis der eingehend geprüften Webseiten und Apps
Webseiten: Ähnlich wie in den letzten Jahren erfüllten die 3 eingehend geprüften Webseiten die Anforderungen der Barrierefreiheit nur knapp zur Hälfte. Sie erreichten einen durchschnittlichen Grad der Barrierefreiheit von 46,0 Prozent. Die Einzelergebnisse lagen zwischen 44,7 und 47,6 Prozent.
Apps: Eine positive Entwicklung stellte die Überwachungsstelle bei den eingehend geprüften Apps in 2024 fest. Sie erreichten einen durchschnittlichen Grad der Barrierefreiheit von 59,9 Prozent. Die Einzelergebnisse lagen zwischen 50,0 und 65,1 Prozent. Damit konnte erstmalig ein Wert deutlich über der Hälfte erreicht werden. In den vergangenen Jahren zeigte sich bei den Apps immer ein durchschnittlicher Wert von 48 Prozent.
Wiederholungsprüfungen
Die Überwachungsstelle hat 9 Webseiten im Jahr 2024 geprüft, die sie bereits 2023 getestet hatte. Sie schnitten im Ergebnis um 17,6 Prozentpunkte besser ab, als bei ihrer Erstprüfung. Sie erreichten damit einen durchschnittlichen Grad der Barrierefreiheit von 47,0 Prozent. Diese positive Entwicklung wiederholt geprüfter Webseiten konnte die Überwachungsstelle bereits im letzten Bericht 2023 feststellen. Dort wurde sogar eine Verbesserung um 25 Prozentpunkte festgestellt.
Ergebnis der 2024 geprüften PDF-Dateien
Insgesamt prüfte die Überwachungsstelle 210 Dateien im vereinfachten und 5 im eingehenden Verfahren. Bei der vereinfachten Prüfung erfolgt eine Prüfung von PDF-Dateien mit Hilfe des Prüfwerkzeugs PAC (PDF Accessibility Checker). Hier gab es eine positive Entwicklung. 5 Dateien hatten die Prüfung bestanden. Das sind mehr als in den Vorjahren. Allerdings prüft der PAC nur einen sehr kleinen Teil der Kriterien. Die Prüfung erfolgt ausschließlich automatisiert. Eine ergänzende manuelle Prüfung dieser Kriterien zeigte, dass die Dateien nicht komplett barrierefrei waren.
Ergebnis der 2024 geprüften Erklärungen zur Barrierefreiheit
Im Rahmen der Prüfung konnte die Überwachungsstelle auf 42 Prozent der Webseiten und Apps eine Erklärung zur Barrierefreiheit feststellen. Das ist der bisher beste Wert seit Beginn der Prüfungen im Jahr 2021.
Jedoch enthielt keine der Erklärungen alle gesetzlich geforderten Angaben. Die veröffentlichten Erklärungen zur Barrierefreiheit waren damit auch 2024 im Gesamtergebnis alle nicht bestanden.
Zusammenfassung der Prüfergebnisse in Sachsen-Anhalt 2024
Die folgenden Tabellen fassen die Prüfergebnisse für den Überwachungszeitraum 2024 zusammen:
Anzahl Prüfungen | Durchschnittlicher Grad der Barrierefreiheit | |
---|---|---|
Vereinfachte Überprüfung: Webseiten insgesamt (mit Wiederholungsprüfungen) | 75 | 33,6 Prozent |
Vereinfachte Überprüfung: nur Wiederholungsprüfungen | 9 | 47,0 Prozent |
Eingehende Überprüfung Webseiten | 3 | 46,0 Prozent |
Eingehende Überprüfung Apps | 3 | 59,9 Prozent |
Erklärung zur Barrierefreiheit bei Webseiten und Apps
- 42,0 Prozent vorhanden
- davon 0 Prozent vollständig
PDF-Dateien
Anzahl geprüfter PDF-Dateien | Davon Anzahl barrierefreier PDF-Dateien | |
---|---|---|
Vereinfachte PDF-Prüfung | 210 | 5 |
Eingehende PDF-Prüfung | 5 | 0 |
Vergleich der Ergebnisse aus den letzten 4 Jahren
Die beiden nachfolgenden Tabellen fassen die Entwicklung von Webseiten über die 4 Prüfjahre noch einmal zusammen. Die Zahlen in Prozent (%) stellen den Grad der Barrierefreiheit dar.
2021 | 2022 | 2023 | 2024 | |
---|---|---|---|---|
Vereinfachte Prüfungen | 33,9 % | 30,6 % (mit Wiederholer) | 31,1 % (mit Wiederholer) | 33,6 % (mit Wiederholer) |
Wiederholungsprüfungen | keine | 36,1 % | 43,0 % | 47,0 % |
Eingehende Prüfung | 48,4 % | 49,6 % | 47,0 % | 46,0 % |
PDF: vereinfachte Prüfung | keine bestanden | keine bestanden | keine bestanden | 5 mit PAC bestanden |
PDF: eingehende Prüfung | keine barrierefrei | keine barrierefrei | keine barrierefrei | keine barrierefrei |
Erklärung zur Barrierefreiheit (Webseiten und Apps zusammen) | 20,3 % vorhanden, keine vollständig | 33,3 % vorhanden, keine vollständig | 25,0 % vorhanden, keine vollständig | 42,0 % vorhanden, keine vollständig |
2021 | 2022 | 2023 | 2024 | |
---|---|---|---|---|
Eingehende Prüfungen | 48,4 % | 49,6 % | 47,0 % | 59,9 % |
PDF: eingehende Prüfung | keine barrierefrei | keine barrierefrei | keine barrierefrei | keine barrierefrei |
Erklärung zur Barrierefreiheit (Webseiten und Apps zusammen) | 20,3 % vorhanden, keine vollständig | 33,3 % vorhanden, keine vollständig | 25,0 % vorhanden, keine vollständig | 42,0 % vorhanden, keine vollständig |
Weitere Informationen
- Paragraf 16 bis 16c Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt – BGG LSA (externer Link öffnet in neuem Fenster)
- Paragraf 10 bis 13 Behindertengleichstellungsverordnung Sachsen-Anhalt – BGGVO LSA (externer Link öffnet in neuem Fenster)
- Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1339 der Kommission vom 11. August 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/2048 über die harmonisierte Norm für Websites und mobile Anwendungen (externer Link öffnet in neuem Fenster)
- Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524 der Kommission zur Festlegung einer Überwachungsmethodik und der Modalitäten für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten (externer Link öffnet in neuem Fenster)
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Kathrin Wille
Telefon: 0 39 23 / 7 51 - 1 72
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