Bauen

Barrierefreie Wohnungen - Ergänzende Normen

Was nicht in der DIN 18040-2 steht

vor einem Laptopbildschirm stehen Holzbuchstaben mit den Abkürzungen DIN, VDI und DGUV

Die Hauptnorm für die Planung barrierefreier Wohnungen ist die „DIN 18040-2:2011-09 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“. Sie wird kurz DIN 18040-2 genannt. Für Einzelheiten verweist die DIN 18040-2 auf weitere Normen und Richtlinien. Empfehlungen, wie Wohnungen barrierefrei gestaltet werden können, gibt es darüber hinaus noch in anderen technischen Regelwerken. In diesem Artikel nennen wir Ihnen alle technischen Regelwerke, die zum vollständigen Verständnis der DIN 18040-2 erforderlich sind. Außerdem stellen wir Ihnen kurz die Richtlinienreihe „Barrierefreie Lebensräume“ des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) vor.

Die DIN 18040-2 enthält Empfehlungen, was bei der Planung barrierefreier Wohnungen beachtet werden sollte. Sie ist auch für die Außenanlagen anzuwenden, die der Erschließung des Gebäudes dienen. Dies können zum Beispiel Gehwege sein. Sie gilt aber auch für weitere Außenbereiche eines Gebäudes, die für die Nutzung der Wohnung wichtig sind. Den wesentlichen Inhalt der DIN18040-2 erläutern wir Ihnen in dem Artikel Hauptnorm zu barrierefreien Wohnungen.

Welche weiteren Normen und Richtlinien müssen bei der Anwendung der DIN 18040-2 beachtet werden?

Nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit von Wohnungen legt die DIN 18040-2 selbst fest. In einigen Fällen bedient sie sich anderer Normen und Richtlinien. Die DIN 18040-2 definiert jedoch genau, welche Bestimmungen zur Anwendung kommen sollen. Dabei wird unterschieden zwischen Normen, die ausschließlich in der konkret angegebenen Fassung zu beachten sind. Des Weiteren gibt es Normen, die in der jeweils aktuell geltenden Fassung angewendet werden sollen.

Folgende Normen und Richtlinien finden in der angegebenen Fassung Anwendung:

  • DIN 18040-1:2010-10, Barrierefreies Bauen — Planungsgrundlagen — Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude;
  • DIN EN 81-70:2005-09, Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen — Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge — Teil 70: Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen; Deutsche Fassung EN 81-70:2003 + A1:2004; 
  • DIN EN 12217:2004-05, Türen — Bedienungskräfte — Anforderungen und Klassifizierung;
  • DIN EN 13115:2001-11, Fenster — Klassifizierung mechanischer Eigenschaften — Vertikallasten, Verwindung und Bedienkräfte.

Folgende Normen und Richtlinien finden in der jeweils aktuell geltenden Fassung Anwendung:

  • DIN 32976, Blindenschrift — Anforderungen und Maße;
  • DIN EN 1154, Schlösser und Baubeschläge — Türschließmittel mit kontrolliertem Schließablauf — Anforderungen und Prüfverfahren; 
  • DGUV-Regel 108-003:2003-10 — Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr; 
  • DGUV-Information 207-006:2010-10 — Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche.

Auch die folgenden beiden Normen werden in der DIN 18040-2 als ergänzende Norm angegeben. Sie sind aber mittlerweile zurückgezogen. Eine aktuelle Fassung gibt es nicht:

  • DIN 18650-1, Automatische Türsysteme — Teil 1: Produktanforderungen und Prüfverfahren; 
  • DIN 18650-2, Automatische Türsysteme — Teil 2: Sicherheit an automatischen Türsystemen; 

VDI-Richtlinienreihe 6008 „Barrierefreie Lebensräume“

Die VDI-Richtlinienreihe 6008 „Barrierefreie Lebensräume“ ergänzt die Mindestanforderungen der DIN 18040-2. Sie gliedert sich in einzelne Blätter. Bisher sind 6 Blätter zu unterschiedlichen Themen erschienen. 

Blatt 1 der VDI-Richtlinienreihe betrifft „Allgemeine Anforderungen und Planungsgrundlagen“.

Die Blätter 2 bis 4 zeigen auf, wie Barrieren reduziert und die Sicherheit und der Komfort erhöht werden können. Das betrifft

  • die technische Gebäudeausrüstung im Bereich der Sanitärtechnik (Blatt 2),
  • die Elektrotechnik (Blatt 3) und
  • die Aufzugs- und Hebetechnik (Blatt 4).

Blatt 5 gibt Hinweise zur Ausführung von Türen und Toren. Blatt 6 gibt Hinweise zur Anwendung von Bildzeichen und bildhaft verwendeten Schriftzeichen. Bildzeichen vermitteln Information ausschließlich über ein Bild. Bildzeichen sind zum Beispiel Straßenverkehrszeichen. Aus dem Bereich der Barrierefreiheit ist die Abbildung einer Person in einem Rollstuhl bekannt. Sie zeigt an, dass ein Bereich mit einem Rollstuhl genutzt werden kann. Ein Beispiel für bildhaft verwendete Schriftzeichen ist die Abkürzung „WC“ für Toilette. Ein anderes Beispiel ist der große Buchstabe „U“ auf blauem Grund für eine U-Bahn.

Weitere Informationen

Sofern die Texte der Normen und Richtlinien über das Internet öffentlich abrufbar sind, geben wir Ihnen den entsprechenden Link an. Viele Normen und Richtlinien sind nicht frei über das Internet abrufbar. Sie müssen erst Geld bezahlen, um sie lesen zu können. In diesen Fällen geben wir Ihnen den Link an, unter dem Sie die Normen oder Richtlinien bestellen können:

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Zuletzt bearbeitet: 31. August 2022