Glossar
Begriffsdefinition
Name des Begriffes: Bauordnungsrecht
ZurückDas Bauordnungsrecht bezieht sich auf die gesetzlichen Anforderungen baukonstruktiver, baugestalterischer und bauwirtschaftlicher Aspekte eines Bauwerks und seiner Baustoffe. Die zu beachtenden Anforderungen werden durch die Landesbauordnung definiert.
Synonyme: bauordnungsrechtlich, bauordnungsrechtlicher, bauordnungsrechtliches