Ihr Webbrowser (Internet Explorer) ist veraltet und wird von dieser Website nicht unterstützt.
Bericht der Überwachungsstelle 2025
Erste Webseite besteht vereinfachte Prüfung auf Barrierefreiheit zu 100 Prozent!
Zum ersten Mal hat eine Webseite alle Kriterien des vereinfachten Überwachungsverfahrens bestanden. Das ist ein tolles Ergebnis. Im Durchschnitt bestanden alle vereinfacht geprüften Webseiten etwa ein Drittel der Kriterien. Die eingehend geprüften Webseiten und Apps bestanden im Durchschnitt etwas mehr als die Hälfte aller Kriterien. Diese Durchschnittswerte entsprechen in etwa den Werten aus den Vorjahren. Eine Erklärung zur Barrierefreiheit war genau wie im Vorjahr bei 42 Prozent der Webseiten und Apps vorhanden. Die detaillierten Ergebnisse aller Prüfungen stellen wir Ihnen in diesem Artikel vor.
Die Aufgabe der Überwachungsstelle des Landes Sachsen-Anhalt für die Barrierefreiheit von Informationstechnik ist unter anderem eine Stichprobe aller Webseiten und Apps öffentlicher Stellen Sachsen-Anhalts auf Barrierefreiheit zu prüfen. Sie prüft auch auf Webseiten und Apps veröffentlichte PDF-Dateien und das Vorhandensein einer Erklärung zur Barrierefreiheit. Die Ergebnisse veröffentlicht sie jährlich in einem Bericht. In unserem Fragenkatalog zur Prüfung können Sie nachlesen, was und wie geprüft wird und auch wie die Bildung Stichprobe erfolgt.
Begriffe, die für das Verständnis dieses Berichts hilfreich sind, haben wir im Berichtsjahr 2023 unter Erläuterungen der Begriffe kurz erklärt. Erläutert werden:
- das vereinfachte und eingehende Überwachungsverfahren,
- der Grad der Barrierefreiheit,
- die Wiederholungsprüfungen und
- die Erklärung zur Barrierefreiheit
Wie viele Webseiten und Apps wurden geprüft?
Die Überwachungsstelle bildet zunächst eine Stichprobe aus allen Webseiten und Apps öffentlicher Stellen, die gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet sind. Die Stichprobe umfasst im Jahr 2025 insgesamt 78 Webseiten und 3 Apps von öffentlichen Stellen Sachsen-Anhalts. Diese hat die Überwachungsstelle geprüft. Die 78 Prüfungen der Webseiten setzten sich zusammen aus
- 68 erstmaligen Prüfungen im vereinfachten Überwachungsverfahren,
- 6 Wiederholungsprüfungen im vereinfachten Überwachungsverfahren,
- 3 Wiederholungsprüfungen im eingehenden Überwachungsverfahren sowie
- eine Erstprüfung im eingehenden Überwachungsverfahren.
Die 3 geprüften Apps werden ausschließlich im eingehenden Überwachungsverfahren geprüft.
Ergebnis der vereinfacht geprüften Webseiten
Gesamtergebnis: Auch im fünften Prüfungsjahr zeigen sich sehr ähnliche Ergebnisse wie in den Vorjahren. Die Überwachungsstelle ermittelte einen durchschnittlichen Grad der Barrierefreiheit von 34,8 Prozent. Dieser Wert umfasst sowohl die erstmalig geprüften als auch die wiederholt geprüften Webseiten.
Alle Webseiten, die die Überwachungsstelle zum ersten Mal geprüft hat, erreichten im Durchschnitt einen Grad der Barrierefreiheit von 33,4 Prozent.
Das nachfolgende Diagramm verdeutlich noch einmal graphisch die Entwicklung der vereinfacht geprüften Webseiten aus den Jahren 2021 bis 2025. Bei diesem Wert, sind die Wiederholungsprüfungen des vereinfachten Überwachungsverfahrens enthalten.
In dem Diagramm sind folgende Ergebnisse dargestellt, die in der vereinfachten Prüfung erzielt wurden:
- 2025 wurden durchschnittlich 34,8 Prozent,
- 2024 wurden durchschnittlich 33,6 Prozent,
- 2023 wurden durchschnittlich 31,1 Prozent,
- 2022 wurden durchschnittlich 30,6 Prozent und
- 2021 wurden durchschnittlich 33,9 Prozent
der geprüften Kriterien bestanden.
Bestes und schlechtestes Prüfergebnis: Wie in den Vorjahren zeigt sich auch 2025 eine große Differenz zwischen den besten und schlechtesten Ergebnissen. Erstmalig seit Beginn Überwachungstätigkeit erzielte eine Webseite in der vereinfachten Überwachung 100 Prozent, das heißt alle geprüften Kriterien wurden bestanden. Es handelt sich um eine Wiederholungsprüfung, die bei dessen Erstprüfung im Jahr 2024 52,9 Prozent erreichte. Für weitere Informationen dazu lesen Sie im Abschnitt der Wiederholungsprüfungen.
Das schlechteste Ergebnis zeigten die Webseiten zweier Städte mit jeweils 11,1 Prozent bestandener Kriterien.
Ergebnis der eingehend geprüften Webseiten und Apps
Webseiten: Im Jahr 2025 hat die Überwachungsstelle 4 Webseiten eingehend geprüft. Im durchschnittlichen Ergebnis waren diese 4 Webseiten fast 8 Prozentpunkte besser als das Ergebnis im Jahr davor. Sie erreichten in 2025 einen durchschnittlichen Grad der Barrierefreiheit von 53,9 Prozent. Sie erfüllten damit im Durchschnitt erstmalig etwas mehr als die Hälfte der Anforderungen an die Barrierefreiheit. Das ist der beste durchschnittliche Wert bei den eingehend geprüften Webseiten seit Beginn der Überwachungstätigkeit im Jahr 2021. Die Einzelergebnisse lagen zwischen 36,0 und 66,7 Prozent.
Apps: Die positive Entwicklung aus dem letzten Jahr konnte annähernd bestätigt werden. Die geprüften Apps erreichten einen durchschnittlichen Grad der Barrierefreiheit von 55,0 Prozent. Die Einzelergebnisse lagen zwischen 46,4 und 64,4 Prozent. Damit wurde zum zweiten Mal im Durchschnitt ein Wert über der Hälfte erreicht.
Das nachfolgende Diagramm zeigt die Entwicklungen von 2021 bis 2025 der eingehend geprüften Webseiten und Apps.
In dem Diagramm sind folgende Ergebnisse dargestellt, die in den eingehenden Prüfungen erzielt wurden:
Bei den eingehenden Prüfungen von Webseiten wurden
- 2025 im Durchschnitt 53,9 Prozent,
- 2024 im Durchschnitt 46,0 Prozent,
- 2023 im Durchschnitt 47,0 Prozent,
- 2022 im Durchschnitt 49,6 Prozent und
- 2021 im Durchschnitt 48,4 Prozent
der geprüften Kriterien bestanden. Bei den eingehenden Prüfungen von Apps wurden
- 2025 im Durchschnitt 55,0 Prozent,
- 2024 im Durchschnitt 59,8 Prozent,
- 2023 im Durchschnitt 47,4 Prozent,
- 2022 im Durchschnitt 42,8 Prozent und
- 2021 im Durchschnitt 49,9 Prozent der geprüften Kriterien bestanden.
Wiederholungsprüfungen
Insgesamt hat die Überwachungsstelle 9 Webseiten wiederholt geprüft. Von diesen 9 Webseiten wurden 6 vereinfacht und 3 Webseiten eingehend geprüft. Die durchschnittlichen Ergebnisse müssen pro Überwachungsverfahren getrennt ausgewertet werden, da die beiden Überwachungsverfahren andere Schwerpunkte setzen.
Wiederholungsprüfungen im vereinfachten Überwachungsverfahren
Die 6 vereinfacht geprüften Webseiten erreichten bei der Erstprüfung im letzten Jahr einen durchschnittlichen Grad der Barrierefreiheit von 38,8 Prozent. Bei den Wiederholungsprüfungen im Jahr 2025 erreichten diese einen Grad der Barrierefreiheit von 50,8 Prozent. Sie konnten sich also um 12 Prozentpunkte im Vergleich zu ihrer Erstprüfung verbessern. In der Betrachtung der Einzelergebnisse stellte die Überwachungsstelle fest, dass sich 4 der 6 Webseiten verbessert haben. 2 Webseiten haben sich um wenige Prozentpunkte verschlechtert.
Eine dieser 6 Wiederholungprüfungen erreicht ein besonders hervorzuhebendes Ergebnis. Bei der Erstprüfung 2024 erzielte die Webseite ein Ergebnis von 52,9 Prozent. Der Webseitenanbieter korrigierte die von der Überwachungsstelle festgestellten Fehler und bat für 2025 um eine Wiederholungsprüfung. In dieser Wiederholungsprüfung stellte die Überwachungsstelle keine Fehler fest. Die Webseite hat 100 Prozent der geprüften Kriterien im vereinfachten Überwachungsverfahren bestanden. Das ist das beste Ergebnis seit Beginn der Überwachungstätigkeit im Jahr 2021. Es zeigt eine Verbesserung von knapp 47 Prozentpunkten. Wir sind beeindruckt von dem Einsatz der öffentlichen Stelle aus Sachsen-Anhalt. Weiter so! Zudem sind wir auch stolz, mit unseren Berichten an die öffentliche Stelle eine Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Barrierefreiheit zu bieten.
Wiederholungsprüfungen im eingehenden Überwachungsverfahren
Nach der Erstprüfung im Jahr 2024 hatten sich 3 öffentliche Stellen für eine Wiederholungsprüfung im Jahr 2025 angemeldet. Die Erstprüfung führte die Überwachungsstelle im vereinfachten Verfahren durch. Bei der Wiederholungsprüfung im Jahr 2025 prüfte die Überwachungsstelle diese 3 Wiederholungsprüfungen im eingehenden Überwachungsverfahren.
Die 3 Wiederholungsprüfungen erreichten einen durchschnittlichen Grad der Barrierefreiheit von 59,8 Prozent. Bei der Erstprüfung im vereinfachten Überwachungsverfahren erreichten sie einen durchschnittlichen Wert von 50,5 Prozent. Diese beiden Werte lassen sich jedoch nicht direkt vergleichen, da beide Verfahren unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Aus diesem Grund kann die Überwachungsstelle in 2025 keine Aussage treffen, ob sich bei den 3 eingehenden Wiederholungsprüfungen eine Verbesserung oder Verschlechterung zeigt.
Eine Besonderheit gab es bei den eingehenden Wiederholungsprüfungen. Im Abschnitt Wiederholungsprüfungen im vereinfachten Überwachungsverfahren konnten Sie lesen, dass eine vereinfacht geprüfte Wiederholungsprüfung im Jahr 2025 100 Prozent erreichte. In der Regel ist eine weitere Prüfung per Gesetz nicht vorgesehen. Im Gespräch mit dem Webseitenanbieter signalisierte dieser der Überwachungsstelle ein weiteres starkes Interesse an der ständigen Verbesserung der Webseite hinsichtlich der Barrierefreiheit. Aus diesem Grund bot die Überwachungsstelle an, noch in 2025 eine zusätzliche eingehende Prüfung durchzuführen. Das nahm der Anbieter dankend an. Diese eingehende Prüfung erreichte einen Grad der Barrierefreiheit von 66,7 Prozent. Es besteht noch Handlungsbedarf, um alle gesetzlichen Anforderungen zu erreichen. Der Webseitenbetreiber hat sofort gehandelt und behebt aktuell die festgestellten Mängel. Wir stehen im Austausch mit dieser öffentlichen Stelle und werden auch hier unterstützend begleiten und berichten!
Im Diagramm zu den vereinfachten Wiederholungsprüfungen sind folgende Ergebnisse dargestellt:
- Prüfung 1: Erstprüfung 52,9 Prozent, Wiederholungsprüfung 100 Prozent,
- Prüfung 2: Erstprüfung 35,3 Prozent, Wiederholungsprüfung 55,6 Prozent,
- Prüfung 3: Erstprüfung 38,9 Prozent, Wiederholungsprüfung 44,4 Prozent,
- Prüfung 4: Erstprüfung 35,3 Prozent, Wiederholungsprüfung 43,8 Prozent,
- Prüfung 5: Erstprüfung 36,8 Prozent, Wiederholungsprüfung 33,3 Prozent und
- Prüfung 6: Erstprüfung 33,3 Prozent, Wiederholungsprüfung 27,8 Prozent.
Im Diagramm zu den eingehenden Wiederholungsprüfungen sind folgende Ergebnisse dargestellt:
- Prüfung 7: Erstprüfung 52,9 Prozent, Wiederholungsprüfung 66,7 Prozent,
- Prüfung 8: Erstprüfung 52,9 Prozent, Wiederholungsprüfung 65,1 Prozent und
- Prüfung 9: Erstprüfung 45,8 Prozent, Wiederholungsprüfung 47,7 Prozent.
Ergebnis der geprüften PDF-Dateien
Die Überwachungsstelle prüfte insgesamt 213 Dateien im vereinfachten und 3 im eingehenden Verfahren.
Bei der vereinfachten Prüfung erfolgt eine Prüfung von PDF-Dateien mit Hilfe des Prüfwerkzeugs PAC (PDF Accessibility Checker). Damit kann nur ein sehr kleiner Teil der Kriterien automatisiert geprüft werden (ungefähr 6 bis 8 Kriterien). Nur 2 PDF-Dateien bestanden den PAC-Test. Eine ergänzende manuelle Prüfung dieser beiden Dateien zeigte, dass diese nicht komplett barrierefrei waren.
Bei der eingehenden Prüfung konnte erneut keine der 3 Dateien die Kriterien vollständig bestehen.
Diese Ergebnisse entsprechen den Ergebnissen der Vorjahre.
Ergebnis der geprüften Erklärungen zur Barrierefreiheit
Wie im Vorjahr konnte die Überwachungsstelle feststellen, dass genau auf 42 Prozent der geprüften Webseiten und Apps eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht war. Erstmalig wurden bei 2 Prüfungen alle gesetzlich geforderten Angaben vollständig erfüllt.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit war
- im Jahr 2025 auf 42,0 Prozent,
- im Jahr 2024 ebenfalls auf 42,0 Prozent,
- im Jahr 2023 auf 25,0 Prozent,
- im Jahr 2022 auf 33,3 Prozent und
- im Jahr 2021 auf 20,3 Prozent
der Webseiten und Apps vorhanden.
Weitere Informationen
- Paragraf 16 bis 16c Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt – BGG LSA (externer Link öffnet in neuem Fenster)
- Paragraf 10 bis 13 Behindertengleichstellungsverordnung Sachsen-Anhalt – BGGVO LSA (externer Link öffnet in neuem Fenster)
- Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1339 der Kommission vom 11. August 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/2048 über die harmonisierte Norm für Websites und mobile Anwendungen (externer Link öffnet in neuem Fenster)
- Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524 der Kommission zur Festlegung einer Überwachungsmethodik und der Modalitäten für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten (externer Link öffnet in neuem Fenster)
Ihre Ansprechpartnerin
Kathrin Wille
Telefon: 0 39 23 / 7 51 - 1 72
Nutzen Sie das Formular auf der Unterseite Kontakt Überwachungsstelle, um eine Nachricht an Frau Kathrin Wille zu übermitteln.