Glossar

Begriffsdefinition

Name des Begriffes: Körperschaft des öffentlichen Rechts

Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind Einrichtungen, die Aufgaben für den Staat übernehmen. Dazu gehören zum Beispiel Handwerkskammern, Hochschulen oder Sparkassen.


Synonyme: Körperschaften des öffentlichen Rechts

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