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Sie haben eine Barriere auf einer Webseite oder mobilen Anwendung einer öffentlichen Stelle entdeckt? Dann sollten Sie zunächst versuchen, die öffentliche Stelle darauf hinzuweisen. Dabei können folgende Probleme entstehen: Die öffentliche Stelle bietet in ihrer Erklärung zur Barrierefreiheit kein Kontaktformular an? Oder das Kontaktformular ist für Sie nicht bedienbar? Vielleicht gibt es auch gar keine Erklärung zur Barrierefreiheit? Wenn einer dieser Fälle zutrifft, verwenden Sie bitte dieses Formular 3 für Ihre Beschwerde. Sie müssen sich in diesen drei Fällen nicht zuvor an die betreffende öffentliche Stelle gewandt haben:
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Sie können uns auf verschiedene Weise Fragen stellen. Alle Möglichkeiten mit uns zu sprechen oder uns zu schreiben, stehen auf der Seite Über uns. Dort informieren wir Sie auch darüber, wie Sie mit uns in Deutscher Gebärdensprache oder mittels Schriftmittlung sprechen können.
Unsere Datenschutzerklärung können Sie auf der Seite Datenschutz nachlesen.
Nachdem wir Ihre Nachricht erhalten haben, erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung per Brief, E-Mail oder Telefax. Bitte melden Sie sich, sollten Sie innerhalb von 2 Wochen keine Eingangsbestätigung erhalten haben.
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