Über uns

Bericht der Überwachungsstelle 2022

Mehr Erklärungen zur Barrierefreiheit auf Webseiten der Behörden

eine Person hält ein Tablett in der Hand, es zeigt eine Webseite mit einem Bericht und Diagramm

Mangelnde digitale Barrierefreiheit: Behörden und andere öffentlichen Stellen in Sachsen-Anhalt beachten Anforderungen der Barrierefreiheit für Webseiten und mobile Anwendungen (Apps) auch im 2. Prüfungsjahr noch unzureichend. Insgesamt konnte die Überwachungsstelle auf den geprüften Webseiten mehr Erklärungen zur Barrierefreiheit wahrnehmen als im 1. Prüfungsjahr. Keine dieser Erklärungen enthielt allerdings alle gesetzlich geforderten Angaben. In diesem Artikel erläutern wir Ihnen die Ergebnisse genauer.

Öffentliche Stellen in Sachsen-Anhalt sind gesetzlich verpflichtet, ihre Webseiten und Apps barrierefrei zu gestalten. Aufgabe der Überwachungsstelle ist zu prüfen, inwiefern die öffentlichen Stellen dieser Pflicht entsprechen. Hierzu untersucht sie jährlich eine zufällig ermittelte Stichprobe aller Webseiten und mobilen Anwendungen. Sie prüft dabei auch Dokumente, die auf Webseiten und Apps veröffentlicht wurden. Sie überwacht auch, ob die gesetzlich geforderte Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht wurde.

Anzahl der 2022 geprüften Webseiten und Apps

2022 führte die Überwachungsstelle die Überprüfung das zweite Mal durch. Dabei prüfte sie 8 Webseiten erneut, die sie bereits im vorherigen Jahr geprüft hatte.

Im Jahr 2022 prüfte die Überwachungsstelle insgesamt 54 Webseiten und 3 Apps von öffentlichen Stellen Sachsen-Anhalts.

51 Webseiten prüfte sie nach der sogenannten vereinfachten Überwachungsmethode. Die vereinfachte Überwachungsmethode wird auch vereinfachte Überwachung oder vereinfachte Prüfung genannt. Die 8 erneut geprüften Webseiten sind in den 51 vereinfacht geprüften Webseiten enthalten. Die Überwachungsstelle hatte diese Webseiten auch im vorigen Jahr in der vereinfachten Überwachung geprüft.

3 Webseiten und die 3 Apps prüfte sie nach der sogenannten eingehenden Überwachungsmethode.

Das Ergebnis der 2022 vereinfacht geprüften Webseiten

Gesamtergebnis: Alle 51 vereinfacht geprüften Webseiten erreichten einen durchschnittlicher Grad der Barrierefreiheit von 32,4 Prozent. Der Grad der Barrierefreiheit gibt an, zu wieviel Prozent die Webseite die gesetzlich eingeführten Anforderungen der Barrierefreiheit eingehalten hat. Die 51 Webseiten haben also die Anforderungen der Barrierefreiheit im Durchschnitt zu 32,4 Prozent eingehalten. Im vorherigen Prüfungszeitraum betrug der Wert 34,2 Prozent. Betrachtet man lediglich die Erstprüfungen (ohne Wiederholer) so beträgt der durchschnittliche Grad der Barrierefreiheit 29,7 Prozent.

Wiederholungsprüfungen: Die 8 erneut vereinfacht geprüften Webseiten erreichten einen durchschnittlichen Grad der Barrierefreiheit von 35,1 Prozent. Im ersten Prüfungsjahr hatten dieselben 8 Webseiten einen durchschnittlichen Grad von 33,7 Prozent erreicht. Das Ergebnis zweier Webseiten sticht hierbei besonders hervor. So konnte sich der Grad der Barrierefreiheit einer Webseite von 5,3 Prozent deutlich auf 35,0 Prozent im Jahr 2022 verbessern. Bei einer anderen Webseite hat sich der Wert dagegen von 62,5 Prozent ebenso deutlich auf 26,3 Prozent verschlechtert.

Bestes/schlechtestes Prüfergebnis: Das beste Ergebnis lag 2022 bei 75,0 Prozent. Das ist das bisher beste Ergebnis, das bei einer Prüfung in einem der beiden ersten Jahren erreicht wurde. Das schlechteste Ergebnis lag 2022 bei 13,0 Prozent bestandener, gesetzlich eingeführter, geprüfter Anforderungen der Barrierefreiheit.

Das Ergebnis der 2022 eingehend geprüften Webseiten und Apps

Die 3 eingehend geprüfte Webseiten erreichten einen durchschnittlichen Grad der Barrierefreiheit von 49,6 Prozent. Im vorherigen Prüfungszeitraum betrug der Wert 48,4 Prozent. Das beste Ergebnis lag 2022 bei 61,5 Prozent. Das schlechteste Ergebnis lag bei 34,1 Prozent bestandener Kriterien der Barrierefreiheit.

Die 3 eingehend geprüften Apps erreichten einen durchschnittlicher Grad der Barrierefreiheit von 42,8 Prozent. Im vorherigen Prüfungszeitraum betrug der Wert 49,9 Prozent. Das beste Prüfergebnis einer App lag 2022 bei 46,2 Prozent. Das schlechteste Ergebnis lag bei 39,1 Prozent bestandener Kriterien der Barrierefreiheit.

Das Ergebnis der 2022 geprüften PDF-Dateien

Keine der auf Webseiten veröffentlichten PDF-Dateien erwies sich in der Prüfung als barrierefrei. Das gilt unabhängig davon, ob die Überwachungsstelle sie vereinfacht oder eingehend geprüft hat. Auch im vorherigen Prüfungszeitraum hatte keine geprüfte PDF-Datei die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen können.

Im Überwachungszeitraum 2022 waren auf den 3 geprüften Apps zum Zeitpunkt der Prüfung keine PDF-Dokumente veröffentlicht.

Das Ergebnis der 2022 geprüften Erklärungen zur Barrierefreiheit 

Auf 19 von den 57 geprüften Webseiten und Apps war eine Erklärung zur Barrierefreiheit vorhanden. Damit hatten 33,3 Prozent aller geprüften Webseiten eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht. Jedoch enthielt keine der Erklärungen alle gesetzlich geforderten Angaben. Sie waren damit im Gesamtergebnis als „nicht bestanden“ zu bewerten.

Das Ergebnis zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Steigerung von 13,0 Prozentpunkten. Das entspricht fast einer Verdoppelung. Im Jahr 2021 hatten 20,3 Prozent aller geprüften Webseiten und Apps eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht. Damit ist eine positive Entwicklung erkennbar. Ob sich diese Entwicklung in den nächsten Jahren fortsetzen wird, kann derzeit nicht beurteilt werden.

Zusammenfassung der Prüfergebnisse in Sachsen-Anhalt 2022

Die folgenden Tabellen fassen die Prüfergebnisse für den Überwachungszeitraum 2022 zusammen:

Webseiten und Apps
  Anzahl Prüfungen Durchschnittlicher Grad der Barrierefreiheit
Vereinfachte Überprüfung Webseiten 51 32,4 Prozent
Eingehende Überprüfung Webseiten 3 49,6 Prozent
Eingehende Überprüfung Apps 3 42,8 Prozent
Erklärung zur Barrierefreiheit
  Vorhanden Vollständig
Webseiten 35,2 Prozent 0
Apps 0 Prozent 0
PDF-Dateien
  Anzahl geprüfter PDF-Dateien Davon Anzahl barrierefreier PDF-Dateien
PDF-Dateien auf Webseiten 133 0
PDF-Dateien bei Apps  0 -

Ihre Ansprechpartnerin

Foto von Kathrin Wille

Kathrin Wille
Telefon: 0 39 23 / 7 51 - 81
Nutzen Sie das Formular auf der Seite Kontakt Überwachungsstelle, um eine Nachricht an Frau Kathrin Wille zu übermitteln.