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Test-Artikel
Das ist eine Testseite zum probieren!
Zum ersten Mal hat eine Webseite alle Kriterien des vereinfachten Überwachungsverfahrens bestanden. Das ist ein tolles Ergebnis. Im Durchschnitt bestanden alle vereinfacht geprüften Webseiten etwa ein Drittel der Kriterien. Die eingehend geprüften Webseiten und Apps bestanden im Durchschnitt etwas mehr als die Hälfte aller Kriterien. Diese Durchschnittswerte entsprechen in etwa den Werten aus den Vorjahren. Eine Erklärung zur Barrierefreiheit war genau wie im Vorjahr bei 42 Prozent der Webseiten und Apps vorhanden. Die detaillierten Ergebnisse aller Prüfungen stellen wir Ihnen in diesem Artikel vor.
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Die Aufgabe der Überwachungsstelle des Landes Sachsen-Anhalt für die Barrierefreiheit von Informationstechnik ist unter anderem eine Stichprobe aller Webseiten und Apps öffentlicher Stellen Sachsen-Anhalts auf Barrierefreiheit zu prüfen. Sie prüft auch auf Webseiten und Apps veröffentlichte PDF-Dateien und das Vorhandensein einer Erklärung zur Barrierefreiheit. Die Ergebnisse veröffentlicht sie jährlich in einem Bericht. In unserem Fragenkatalog zur Prüfung können Sie nachlesen, was und wie geprüft wird und auch wie die Bildung der Stichprobe erfolgt.
Begriffe, die für das Verständnis dieses Berichts hilfreich sind, haben wir im Berichtsjahr 2023 unter Erläuterungen der Begriffe kurz erklärt. Erläutert werden:
- das vereinfachte und eingehende Überwachungsverfahren,
- der Grad der Barrierefreiheit,
- die Wiederholungsprüfungen und
- die Erklärung zur Barrierefreiheit