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Newsletter 2/2026
Newsletter der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt
Ausgabe 2/2026, erschienen am 11. Mai 2026.
Inhalte
4. Juni 2026: Gespräch zur ersten 100 Prozent Prüfung
In der nächsten Ausgabe unserer Onlinesprechstunde werden wir die AOK Sachsen-Anhalt zu Gast haben. Die AOK hat als erste öffentliche Stelle in Sachsen-Anhalt ein Ergebnis von 100 Prozent bei der vereinfachten Prüfung der Überwachungsstelle erreicht. Wir möchten gemeinsam das organisatorische und strukturelle Vorgehen auf dem Weg zu diesem tollen Ergebnis beleuchten. Die Sprechstunde findet am 4. Juni 2026 von 13 bis 14 Uhr statt.
Mehr zur Sprechstunde mit der AOK Sachsen-Anhalt
21. Mai 2026: Webinar „Bookmarklets als schnelle Testmöglichkeit“
Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik und die Bundesfachstelle Barrierefreiheit laden zu diesem Webinar ein. Bookmarklets sind kleine Software-Werkzeuge, die zum Beispiel bei der Beurteilung der Barrierefreiheit von Überschriften oder Alternativtexten helfen können. Das Webinar findet am 21. Mai 2026 von 15 bis 16 Uhr statt.
Mehr zum Webinar zu Bookmarklets (externer Link öffnet in neuem Fenster)
24. Juni 2026: Zukunft Inklusion – Teilhabekonferenz Halle-Saalekreis 2026
Die diesjährige Teilhabekonferenz steht im Zeichen der Landtagswahl am 6. September: Alle Teilnehmenden können ihre Vorstellungen der Zukunft der Inklusion in Sachsen-Anhalt einbringen und diskutieren. Ein „Markt der Möglichkeiten“ bietet Gelegenheit zur Information und zum Austausch mit vielen Initiativen und Einrichtungen. Abwechslungsreiche kulturelle Darbietungen auf der Bühne sorgen für stimmungsvolle Unterhaltung.
Bericht der Überwachungsstelle 2025: Erste Webseite besteht vereinfachte Prüfung auf Barrierefreiheit zu 100 Prozent!
Zum ersten Mal hat eine Webseite alle geprüften Kriterien des vereinfachten Überwachungsverfahrens bestanden. Ein motivierendes, tolles Ergebnis! Die detaillierten Ergebnisse aller Prüfungen stellen wir Ihnen in einem Artikel auf unserer Webseite vor.
Mehr zum Bericht der Überwachungsstelle 2025
Rückblick und Video-Aufzeichnung der Veranstaltung zu Gebärdensprach-Avataren der Bundesfachstelle
Am 26. Februar 2026 veranstaltete die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit eine Veranstaltung zu den Chancen und Grenzen von Gebärdensprach-Avataren. Einen Text als Rückblick auf die Veranstaltung sowie die Videoaufzeichnung finden Sie auf der Webseite der Bundesfachstelle.
Rückblick 2: Schaffung von Barrierefreiheit mit Hilfe Künstlicher Intelligenz?
Die Zusammenfassung des Fachtags „KI und Automatisierung – mehr Zugang, weniger Aufwand?“ gibt einen guten und schnellen Überblick über den derzeitigen Stand der Entwicklung. Veranstalter war das Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg.
Kostenfreie Webangebot zur Prüfung von Texten in Leichter Sprache, die mit Künstlicher Intelligenz erstellt wurden
Das Webangebot kann Menschen mit Vorkenntnissen zu den Regeln für Leichte Sprache unterstützen. Es hilft bei der Einschätzung, ob ein mit künstlicher Intelligenz erstellter Text nachbearbeitet werden muss. Die Anwendung läuft direkt im Browser und auf mobilen Geräten. Es handelt sich um ein kostenfreies Angebot der Agentur Barrierefrei Nordrhein-Westfalen.
Zuschuss zum Abbau von Barrieren in Wohnungen kann für 2026 seit dem 8. April beantragt werden
Private Eigentümer sowie Mieter und Mieterinnen können wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung erhalten. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informiert auf ihrer Webseite über die Voraussetzungen für den Erhalt des Zuschusses des Förderprogramms „Zuschuss Nr. 455-B: Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“.
Geschäftliches Anbieten von Elektrokleinstfahrzeugen und Fahrrädern auf Gehwegen muss genehmigt werden
Falsch abgestellte Fahrräder, Elektro-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge auf Gehwegen stellen vor allem für blinde, sehbehinderte und ältere Menschen eine Unfallgefahr dar. Das Bundesministerium für Verkehr hat jetzt geregelt: Werden diese Fahrzeuge zu Geschäftszwecken abgestellt, ist das kein Parkvorgang im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung. Das geschäftliche Anbieten von Fahrzeugen auf Gehwegen bedarf daher einer Genehmigung. Das hatte zuvor schon das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt festgestellt (Beschluss vom 15. September 2025 – 2 M 94/25). Eine Genehmigung kann unter anderem feste Abstellplätze vorsehen.
Mehr zur Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (externer Link öffnet in neuem Fenster)
Barrierefreie Querungsanlagen und Umsetzung visueller Kontraste im öffentlichen Raum: Forschungsbericht kostenfrei veröffentlicht
Welche Möglichkeiten gibt es, den Gehweg so auszubauen, damit sowohl blinde und sehbehinderte Menschen als auch Menschen, die einen Rollstuhl oder Rollator nutzen, eine Fahrbahn sicher überqueren können? Ein Forschungsteam hat hierzu jetzt unter anderem eine Überquerungsstelle in Form eine Rampe und damit auch ohne Bordsteinkante untersucht. In einem zweiten Teil beschäftigten sich die Forschenden mit der Frage, wie visuelle Kontraste im öffentlichen Raum unter Berücksichtigung stadtgestalterischer Aspekte praxisgerecht umgesetzt werden können. Die Ergebnisse beider Forschungen bedürfen zum Teil weiterer Überprüfung und können eventuell zur Anpassung der geltenden Regeln zur barrierefreien Gestaltung führen.
Sozialbescheide in verständlicher, einfacher Sprache: Die Stadt Marburg zeigt, wie es gehen kann
Die hessische Stadt Marburg übersetzt mehr und mehr Sozialbescheide in verständliche, einfache Sprache. Rechtliche Genauigkeit und klare Sprache schließen sich nicht aus, sondern stärken sich gegenseitig, so die Erfahrungen des Sozialamts. Ihre überarbeiteten Bescheide stellt sie anderen Kommunen auf einer Austauschplattform zur Verfügung.
Norm zur einfachen Rechtssprache erschienen
Das Deutsche Institut für Normung (DIN) hatte 2024 eine Norm zu den Grundlagen der einfachen Sprache veröffentlicht. Diese Grundlagen werden in dem jetzt vorliegenden zweiten Teil der Normenreihe auf den Bereich der Rechtssprache angewendet. Die Norm kann kostenpflichtig bei der DIN Media GmbH bestellt werden.
Mehr zur Norm zur einfachen Rechtsprache (externer Link öffnet in neuem Fenster)