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Beratungen im Einzelfall 2025

Direkte Unterstützung zur Verbesserung der Barrierefreiheit in Sachsen-Anhalt

Eine Gliederpuppe aus Holz sitzt an einem Schreibtisch mit vielen Dokumenten. Direkt vor ihr liegt ein Blatt, auf dem „Anfrage“ steht.

Die Anfragen an die Landesfachstelle für Barrierefreiheit sind gegenüber dem Jahr 2024 um ein Drittel gestiegen. Erfreulich ist, dass dieselben Stellen immer wieder Anfragen stellen. Zum Teil bitten sie dann auch um Kurzschulungen. Das zeigt: Die anfragenden Stellen arbeiten regelmäßig an der Verbesserung der Barrierefreiheit. Es zeigt auch, dass sie die Leistungen der Landesfachstelle für Barrierefreiheit offenbar für hilfreich erachten.

In einer Beratung gibt die Landesfachstelle Hinweise und Tipps zur Umsetzung von Barrierefreiheit. Auf diese Weise trägt sie dazu bei, die Barrierefreiheit in Sachsen-Anhalt unmittelbar zu verbessern.

Die Beratung öffentlicher Stellen hat für die Landesfachstelle für Barrierefreiheit Vorrang. Vorrangig berät sie auch Unternehmen, die im Auftrag von öffentlichen Stellen Sachsen-Anhalts tätig sind. Das können zum Beispiel Architekturbüros oder Webagenturen sein. Unternehmen, Vereine und Verbände aus Sachsen-Anhalt berät die Landesfachstelle, soweit es ihre Kapazität zulässt.

Wie alle Wissensbestände entwickeln sich auch die Kenntnisse zur Umsetzung von Barrierefreiheit stetig weiter. Die Landesfachstelle beteiligt sich deshalb daran dieses Wissen weiterzuentwickeln. Was hat die Landesfachstelle im Bereich Wissensaufbau im Jahr 2025 geleistet? Das können Sie auf der Seite Beiträge zum Wissensaufbau 2025 nachlesen.

Vor allem die projektverantwortlichen Bereiche öffentlicher Stellen bitten um eine Beratung

Barrierefreiheit gelingt, wenn sie von Anfang an berücksichtigt wird. Entscheidungen, die zu Beginn eines Projekts getroffen werden, können die Umsetzung von Barrierefreiheit erleichtern oder erschweren. Das gilt zum Beispiel für die Durchführung einer Baumaßnahme. Es gilt aber auch für die grundlegende Überarbeitung einer Webseite. Deshalb müssen die Projektverantwortlichen wissen, worauf es bei der Barrierefreiheit ankommt. An sie richtet die Landesfachstelle für Barrierefreiheit ihr Beratungsangebot daher vor allem.

Von allen Beratungsanfragen öffentlicher Stellen kommen 3 Viertel von ihren fachlich zuständigen Beschäftigten. Mit ihrem Beratungsangebot erreicht die Landesfachstelle damit weit überwiegend die projektverantwortlichen Bereiche.

Meistens fragen die fachlich zuständigen Beschäftigten nach bestimmten Informationen zur Barrierefreiheit. Beispiele aus dem Jahr 2025 dafür sind: 

  • Wann müssen Zugangstüren in Gebäuden automatisiert sein?
  • Wie groß darf die Längs- und Querneigung bei barrierefreien Wegen sein?
  • Woran muss ich denken, wenn ich einen Link in einer App barrierefrei gestalten will?
  • Was muss ich bei der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit auf meiner Webseite beachten?
  • Gibt es ein Förderprogramm zur Barrierefreiheit?
  • Sind wir in einem bestimmten Fall verpflichtet, Barrierefreiheit umzusetzen?

Immer häufiger bitten öffentliche Stellen auch darum, eine Planung zu bewerten. Das gilt vor allem, wenn sich Architekturbüros an die Landesfachstelle wenden. In Beratungen können wir Vorschläge machen, wie Barrierefreiheit gut umgesetzt werden kann. Wenn es notwendig ist, schauen wir uns eine Situation auch vor Ort genau an.

Entwicklung der Beratungsanfragen öffentlicher Stellen nach internen Bereichen in den letzten 5 Jahren

In der folgenden Tabelle finden Sie die Fallzahlen der Beratungsanfragen nach internen Bereichen der öffentlichen Stellen aus den letzten 5 Jahren:

Beratungsanfragen in Fallzahlen nach internen Bereichen
Interne Bereiche öffentlicher Stellen 2021 2022 2023 2024 2025
Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen 9 21 13 13 15
örtliches Teilhabemanagement 8 7 3 7 17
übrige Bereiche (fachlich verantwortlich) 46 47 65 68 102
Summe Anfragen insgesamt 63 75 87 88 134

13 Prozent der Anfragen öffentlicher Stellen Sachsen-Anhalts zur Umsetzung von Barrierefreiheit stellten Teilhabemanager und Teilhabemanagerinnen. Teilhabemanager und Teilhabemanagerinnen sind Beschäftigte von Kommunen in Sachsen-Anhalt. Sie unterstützen die Kommunen dabei, vor Ort einen inklusiven Sozialraum zu entwickeln. Das Programm „Örtliches Teilhabemanagement“ ist ein Projekt des Landes Sachsen-Anhalt. Das Land Sachsen-Anhalt und die Europäische Union finanzieren das Programm.

Weitere 11 Prozent der Anfragen öffentlicher Stellen kamen 2025 von Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen. Zu diesen Interessenvertretungen gehören zum Beispiel der Landesbehindertenbeauftragte und die Behindertenbeauftragten der Landkreise, der Städte und Gemeinden. Auch die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Beschäftigten gehören zu den Interessenvertretungen.

Die meisten Beratungsanfragen kommen von öffentlichen Stellen

Öffentliche Stellen Sachsen-Anhalts fragten 2025 am häufigsten nach einer Beratung. 86 Prozent aller Fragen zur Umsetzung von Barrierefreiheit kamen von ihnen. Sie stellten damit auch 2025 wieder die meisten Beratungsanfragen. Unternehmen und Unternehmensverbände stellten 8 Prozent aller Beratungsanfragen. 6 Prozent aller Beratungsanfragen kamen von Verbänden.

In der folgenden Tabelle finden Sie die Fallzahlen der Beratungsanfragen nach gesetzlichen Zielgruppen:

Beratungsanfragen in Fallzahlen nach Zielgruppen
Gesetzliche Zielgruppe 2021 2022 2023 2024 2025
Öffentliche Stellen (einschließlich beauftragter Unternehmen) 63 75 87 88 134
Wirtschaft (sonstige Unternehmen und Unternehmensverbände) 8 6 9 14 12
Verbände (ohne öffentliche Stellen und Unternehmensverbände) 1 1 5 12 9
Summe Anfragen insgesamt 72 82 101 114 155

Die Gesamtzahl aller Beratungsanfragen stieg im Jahr 2025 auf 155 Anfragen. Das waren etwa ein Drittel mehr Anfragen als 2024.

Zu welchen Themen wird eine Beratung gewünscht?

Inhaltlich hatten die meisten Anfragen 2025 die Informationstechnik zum Thema. Knapp die Hälfte aller Anfragen betrafen damit zum Beispiel folgende Fragen:

  • Wie kann ich unsere Webseite barrierefrei gestalten?
  • Worauf sollte bei der Ausschreibung einer barrierefreien Webseite geachtet werden?
  • Sind kommerzielle Angebote zur nachträglichen automatischen Anpassung einer Webseite barrierefrei? Solche Angebote werden auch „Overlay-Tools“ genannt.
  • Wie kann sichergestellt werden, dass PDF-Dateien barrierefrei sind?

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und öffentliche Stellen

Häufig fragten öffentliche Stellen, ob sie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) beachten müssen. Das BFSG trat am 28. Juni 2025 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen dazu, bestimmte Produkte und Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern und Verbraucherinnen barrierefrei anzubieten. Welche Produkte und Dienstleistungen das sind, ist im Gesetz geregelt. Zum Beispiel müssen Unternehmen ihre Online-Shops barrierefrei gestalten. Ausgenommen von der Pflicht zu barrierefreien Online-Shops sind nur sogenannte „Kleinstunternehmen“. Ungeklärt ist, ob diese Pflicht auch für den Ticketverkauf von kommunalen Theatern und Schwimmbädern gilt.

Öffentliche Stellen wie zum Beispiel Kommunen müssen ihre Webseiten und Apps bereits nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt (BGG LSA) barrierefrei gestalten. Diese Pflicht geht weiter als die Verpflichtung zur Barrierefreiheit von Online-Shops nach dem BFSG: Die Anforderungen der Barrierefreiheit sind nach dem BGG LSA höher als nach dem BFSG.

Muss nach dem BFSG nur der Online-Shop barrierefrei gestaltet werden oder die gesamte Webseite oder App? Die Antwort auf diese Frage ist umstritten. Nach dem BGG LSA bezieht sich die Pflicht nach unbestrittener Auffassung auf die gesamte Webseite oder App.

Das BFSG bringt für öffentliche Stellen daher keine weitere Verpflichtung zur Barrierefreiheit. Verstöße gegen das BFSG können aber schwerwiegendere Rechtsfolgen haben als Verstöße gegen das BGG LSA.

Weitere Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Weitere Anfragen betrafen zu knapp einem Drittel die barrierefreie Gestaltung des Hochbaus, also vor allem Gebäude. Weitere fast 15 Prozent aller Anfragen bezogen sich auf den öffentlichen Raum. Bei diesen Anfragen geht es zum Beispiel um eine barrierefreie Gestaltung von Parks, Plätzen, Gehwegen und Haltestellen.
In der folgenden Tabelle finden Sie die Fallzahlen der Beratungsanfragen nach Themen:

Beratungsanfragen 2025 in Fallzahlen nach Themen
Themen 2021 2022 2023 2024 2025
Informationstechnik 23 28 19 45 73
Hochbau 24 36 34 38 49
Öffentlicher Raum 17 15 30 23 23
Sonstige 3 0 7 2 2
Förderprogramme 3 1 3 3 2
Sprachen 0 0 3 1 2
Mehrere Bereiche 1 2 5 1 1
Medien 1 0 0 0 1
Produkte 0 0 0 0 2
Barrierefreiheit im Verwaltungsverfahren 0 0 0 0 0
Öffentlichkeitsarbeit 0 0 0 1 0
Summe 72 82 101 114 155

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Klemens Kruse
Telefon: 0 39 23 / 7 51 - 1 73
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